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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner ist

Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH

DIE KFZMEISTER

vertreten durch ihre Geschäftsführer Tobias Kellinghusen und Henrik Schön

Marienthaler Straße 26

20535 Hamburg

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

USt. ID Nr.: …….

Handelsregisternummer: 153121

Telefon: 040 – 600 550 555

Mail: info@die-kfzmeister.de

 

Auf alle mit der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH geschlossenen Verträge finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH ist ein Meisterbetrieb und bietet diverse Dienstleistungen rund um das Thema PKW an. Auf Anfrage unserer Kunden erstellen wir einen individuellen Kostenvorschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, beinhaltet. Abweichungen in Höhe von bis zu 10% des Kostenvoranschlags sind zulässig, sofern Sie dem Kunden zumutbar sind und notwendig waren.

§ 2 a Zusatzdienstleistungen www.REIFENPANNENSERVICE.de

Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH bieten zusätzlich einen mobilen Reifenpannenservice an. Hier haben Kunden die Möglichkeit bei Reifenschäden einen Termin zu buchen. Die Reifenpanne wird direkt beim Kunden vor Ort repariert, sofern dieses möglich ist. Zusätzlich hat der Kunde die Option direkt neue Reifen über Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH zu beziehen, welche dann beim Kunden vor Ort montiert und ausgewuchtet werden. Die Preise für diese Zusatzdienstleistung entnehmen die Kunden der Homepage www.reifenpannenservice.de. Die Preise sind abhängig von den einzelnen Wochentagen und Uhrzeiten. Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH bieten den Einsatz nur im Geschäftsgebiet Hamburg (20km).

 

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag wird zwischen der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH und dem Kunden schriftlich geschlossen. Der Kunde willigt dem Kostenvoranschlag/Angebot schriftlich ein. Der Kunde nimmt Kostenvoranschlag direkt vor Ort im Betrieb oder per Mail schriftlich an.

§ 3.a. Abnahme

Unser Kunde verpflichtet sich zur Abnahme des Auftragsgegenstandes, sobald er über die Fertigstellung informiert wurde. Ausschließlich in unserem Betrieb erfolgt die Abnahme, soweit ausdrücklich kein anderer Standort vereinbart ist.

Wenn unser Kunde den Vertragsgegenstand nicht oder nicht zum vereinbarten Übergabetermin oder auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt, kommt er in Verzug. In Verzugsfall des Kunden mit der Abnahme haftet die Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von maximal 5 Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen.

 

§ 4 Widerrufsrecht

Dem Kunden, der Verbraucher ist, steht  nach den gesetzlichen Maßgaben ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH

Marienthaler Straße 26

20535 Hamburg

Mail: info@die-kfzmeister.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

- Ende der Widerrufsbelehrung –

 

 

Muster-Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

  • An die

Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH

Marienthaler Straße 26

20535 Hamburg:

Mail: info@die-kfzmeister.de

 

 

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

  • Name des/der Verbraucher(s)

  • Anschrift des/der Verbraucher(s)

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

  • Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 

§ 5 Rädereinlagerung, Vertragslaufzeit

Nach Durchführung des Räderwechsels werden die Räder für 6 Monate eingelagert. Vier Wochen vor Ablauf der Einlagerungszeit erhält der Kunde von der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH eine Information über das bevorstehende Vertragsende. Nach Ablauf der Einlagerungszeit muss der Kunde entweder ein neues Paket (1 Räderwechsel plus 6 Monate Einlagerung) kaufen oder die Räder innerhalb von 2 Wochen am Sitz des Lagers der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH abholen.

Beauftragt der Kunde weder einen neuen Räderwechsels, noch holt er die Räder innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Einlagerungszeit ab, gilt ab dem 7. Einlagerungsmonat bis zum nächsten Räder-/Reifenwechsel eine anteilige Einlagerungsgebühr von 9,00 € je angefangenen Monat. Dieser Betrag wird mit dem nächsten Räder-/Reifenwechsel in Rechnung gestellt.

§ 5.a. Rädereinlagerung, Bildaufnahmen der Räder und Profilvermessung vor Einlagerung

Die Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH fertigen vor dem Wechsel der Räder beim Kunden Fotos sowohl von den Reifen/Räder als auch dem Fahrzeug sowie der Umgebung an, um den Ist-Zustand zu dokumentieren. Gleiches erfolgt nach dem Wechsel der Räder. Sämtliche Bilder werden bei der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH spätestens 12 Monate nach Beendigung des Vertrages gelöscht. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

§ 5.b. Rädereinlagerung, Versicherung der eingelagerten Räder

Die eingelagerten Räder sind gegen Brand, Diebstahl und Beschädigung (sowohl Lager- als auch Transportschäden) versichert. Bei Diebstahl und Brand werden Räder mit einem Mindestprofil von 4 mm zum Neuwert ersetzt. Räder mit einem Profil unter 4 mm sind zum gemeinen Wert (= der erzielbare Verkaufspreis) versichert.

§ 6 Terminvereinbarungen und Abwicklung

Termine werden nach Vertragsschluss mit der  Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH und dem Kunden vereinbart. Terminvereinbarungen erfolgen entweder direkt im Betrieb oder telefonisch. Bei einer telefonischen Terminvereinbarung wird der vereinbarte Termin schriftlich per Mail von uns bestätigt. Bekommt der Kunde keine schriftliche Bestätigung ist er verpflichtet sich nach dem Grund zu informieren.

Ein vereinbarter Termin, den der Kunde nicht einhalten kann, ist mindestens 24 Stunden vor dem Termin gegenüber der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH abzusagen (telefonisch oder per Email). Bei einer späteren Absage stellt der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH dem Kunden eine Stornierungsgebühr von pauschal 50,00 € in Rechnung.

§ 7  Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die zwischen den Parteien bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gelten für den vereinbarten Vertragsgegenstand. Sollten während der Durchführung der Dienstleistungen im Betrieb Mängel oder Materialfehler auffallen, wird der Kunde unverzüglich informiert  und bekommt einen weiteren Kostenvoranschlag.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung des Reparatur/Räderwechsels. Die Rechnung ist sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Rechnung kann mit EC-Karte vor Ort beglichen werden oder der Kunde kann der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH vorab ein SEPA Lastschrift Mandat erteilen. Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH behält sich vor dem Kunden die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung zu geben. Eine Barzahlung ist ebenfalls möglich.

Die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertraglich vereinbarte Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

 

§ 9 Sachmängelhaftung und Schadensersatz

Die Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH  haftet auf Sachmängel nur auf Dauer eines Jahres nach Ablieferung und Abnahme des Vertragsgegenstandes, allerdings nur dann, wenn vom Hersteller keine geringe Garantie vorgeschlagen wird. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen Ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Die Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH hat zwei Versuche zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Schlagen diese beiden Versuche fehlt ist der Kunde entsprechend berechtigt zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Die Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (= Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf).

Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für sonstige Schäden haftet die Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Etwaige Schäden sind der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.

DIE Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, die sich im Fahrzeug befinden. Wertgegenstände sind aus dem Fahrzeug zu entfernen. Gewährleistungen und Garantien gibt die Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH nur auf Ersatzteile

§ 10 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Kfz Meisterbetrieb Marienthaler Straße GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahl

Anwendbares Recht ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 12 Außergerichtliche Streitbeteiligung

    • Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahmen von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t) oder – mit dessen Einverständnis – der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz- Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes bei der Schiedsstelle erfolgen.

    • Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

    • Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

    • Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.

    • Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

    • Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

 

  1. Hinweis gemäß §36 Verbraucherstreitbeteiligungsgesetzt (VSGB)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSGB teilnehmen und ist hierzu nicht verpflichtet.

Stand: September 2018

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